Über uns

Prostitution war und ist in Deutschland rechtlich diskriminiert und gesellschaftlich stigmatisiert. Das Prostitutionsgesetz (ProstG, 2002) schrieb für Sexarbeiter*innen erstmals einen rechtlichen Anspruch auf Entlohnung fest und gewährte Bordellbetreiber*innen das Recht, Bordelle zu führen. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG, 2017) brachte weitere Gleichstellungen mit anderen Erwerbstätigen und Gewerbetreibenden, jedoch auch neue diskriminierende Regelungen.

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen evaluiert nun, inwieweit die Maßnahmen des ProstSchG umgesetzt wurden, was gut und schlecht läuft und ob die Ziele des Gesetzes erreicht wurden. Die Ergebnisse der Studie sollen dem Deutschen Bundestag im Sommer 2025 vorgelegt werden.

Als bundesweiter Interessenverband der Sexarbeitsbranche, bestehend aus Bordellbetreiber*innen, Sexarbeiter*innen und Unterstützer*innen, wollen wir mit Wissen, praktischen Erfahrungen betroffener Menschen und daraus abgeleiteten Forderungen an die Politik die Studie begleiten.

Alle können mitmachen! Berichte uns von deinen Erfahrungen mit der Umsetzung des ProstSchG. Mit deinem OK werden wir deinen Bericht zeitnah zu den bereits vorliegenden Berichten hinzufügen.