Unsere Forderungen Auf einen Blick
Auf dieser Seite findest du alle unsere Forderungen thematisch gegliedert auf einen Blick.
Prostitutionsstätten
- Die Diversität der Prostitutionsstätten muss zur Kenntnis genommen und ihren unterschiedlichen Anforderungen – wie auch bei anderen Gewerben – rechtlich Rechnung getragen werden.
- Das ProstSchG muss der Vielfalt von Prostitutionsstätten Rechnung tragen. Das fängt beim Namen an und hört bei den Voraussetzungen für den Betrieb einer Prostitutionsstätte und den einzelnen Erfordernissen auf.
Beratungspflicht
- Es reicht eine einmalige gesundheitliche Beratung nach einem deutschlandweit einheitlichen Beratungsleitfaden.
- Die Beratung soll bei einer frei wählbaren Beratungsstelle, z. B. einer Behörde oder einer Fachberatungsstelle, einem Gesundheitsamt oder einer anderen Einrichtung, erfolgen können.
- Die Beratung muss gebührenfrei sein.
- Die Pflicht zur gesundheitliche Beratung muss gänzlich abgeschafft und durch eine freiwillige Beratung ersetzt werden.
- Im Rahmen der (einmaligen) Pflichtanmeldung für den Hurenausweis könnten die gesundheitlichen Themen ressourcenschonend per Audio, Flyer oder Video vermittelt werden.
Evaluation
- Das Bundesfamilienministerium und die Bundestagsabgeordneten sollen die laufenden Berichte mit ersten Ergebnissen schon vorab zur Verbesserung des ProstSchG und anderer Gesetze nutzen.
- Das Ministerium für Bauen, Stadtentwicklung und Wohnen soll auf Basis der letzten höchstrichterlichen Rechtsprechung bzgl. der vorzunehmenden Einzelfallprüfung (anstelle der Typisierung) bereits konkrete Gesetzesänderungen im Baurecht- und Baunutzungsrecht umsetzen.
- Entsprechende Gesetzesänderungen und andere Maßnahmen sollen nur auf Basis von Fakten eingeleitet werden.
- Grundsätzliche Diskussionen, wie z. B. die Einführung des sog. Nordischen Modells, sollen bis zum Abschluss der Evaluation zurückgestellt werden, denn sie sind unseriös und beachten nicht die Fakten und die Daten.
Vollzug
- Die Behörden brauchen ausreichendes und gut ausgebildetes Personal, um flächendeckend die Regeln des ProstSchG umzusetzen. Wenn man das nicht will, wäre es ehrlicher, das Gesetz insgesamt wieder zu streichen.
- Die Gesetze widersprechen sich offensichtlich - eine gegenseitige Anpassung ist unabdingbar.
Corona
- Die Erfahrungen der Corona-Pandemie müssen bei der Evaluation des ProstSchG berücksichtigt werden.
- Auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sexarbeitsbranche muss aufgearbeitet werden. Daraus muss es für die Zukunft Konsequenzen geben ohne den massiven Eingriff in die Rechte der Menschen in der Sexarbeitsbranche.
Kondompflicht
- Die gesetzliche Kondompflicht lässt sich nicht überprüfen. Sie gehört abgeschafft. Anstelle der Symbolpolitik (womit es sich die Politik leicht macht), ist eine evidenzbasierte Politik unabdingbar.
- Eine allgemeine Information und Aufklärung aller Menschen muss über die Gefahren der fehlenden Kondombenutzung aufklären, genauso wie auch dazu motiviert wird, die Zähne gründlich zu putzen und regelmäßig zum Zahnarzt zu gehen.
- Die Gesundheitsämter sollten mehr Aktionen durchführen, die sich an Kunden – bzw. prophylaktisch an alle Männer – richten, wie z. B. die Aktion Gesunder Kunde in Berlin.
- Insgesamt fehlt es in der Gesellschaft an Informationen und Beratungen über Sexualität im Allgemeinen und über Risiken (Schwangerschaft, Geschlechtskrankheiten - STI`s und HIV/AIDS) im Besonderen. Schon in den Schulen müssten breite Angebote hierzu bestehen.
Kunden
- Kunden sollten als das betrachtet werden, was sie sind: Menschen die Sex lieben und diesen mit einer Sexarbeiter*in in einem Bordell gegen Geld genießen wollen.
Prostituierte
- Alle Gesetze und Gesetzesänderungen, die Sexarbeiter*innen und die Sexarbeits-Branche betreffen müssen in einem partizipativen Ansatz auch mit den betroffenen Menschen besprochen und diskutiert werden. Es muss gelten: Ohne Beteiligung und Expertise der Betroffenen geht nichts!
- Viele aktuelle Regelungen sind diskriminierend und paternalistisch. Sie gehören deshalb umgehend abgeschafft.
- Viele Regelungen greifen zutiefst in die verfassungsrechtlich verankerte Berufsfreiheit und individuelle Selbstbestimmung sowie Würde des Menschen ein und gehören deshalb abgeschafft.
- Die stigmatisierende Kommunikation über die Branche seitens des Staates und seiner Institutionen soll umgehend eingestellt werden und öffentliche Informationen über die Branche und zu den in ihr tätigen Menschen soll der Vielfalt und tatsächlichen Zuständen und Tatsachen Rechnung tragen.
- Öffentliches Informationsmaterial von staatlichen Institutionen sollte grundsätzlich in mehreren Sprachen sowie einfacher Sprache und barrierearm verfügbar sein, wie es auch für andere Branchen und Menschengruppen üblich ist.
- Alle von staatlicher Seite ausgegebenen Informationen über die Menschen in dieser Branche und Informationen, die sich an die Menschen in dieser Branche richten, sollten immer den Tatsachen und Fakten entsprechen und sollten immer vor Herausgabe einem Faktencheck unterzogen werden. Die Expertise der Menschen in dieser Branche sowie von Fachberatungsstellen und der Wissenschaft muss grundsätzlich einbezogen werden.
- Alle gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, die diese Branche betreffen, sollten IMMER in Zusammenarbeit mit den betroffenen Menschen überarbeitet oder neu entwickelt werden und müssten stehts auf Fakten beruhen – wie es auch in allen anderen Branchen üblich ist. Gesetze, die über die Köpfe der betroffenen Menschen hinweg erlassen wurden, müssen auf die tatsächlichen Gegebenheiten hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
- Alle Gesetze, die dem Schutzgedanken des ProstSchG zuwiderlaufen und nicht den verbrieften Grundrechten des Grundgesetzes sowie der UN- und EU-Menschenrechts-Charta entsprechen und den dort getroffenen Regelungen zuwiderlaufen sind schnellstmöglich zu überarbeiten und entsprechend zu ändern, damit die Grundrechte gewahrt werden.
Sperrbezirksverordnung
- Alle Sperrbezirke gehören abgeschafft - ersatzlos.
Föderalismus
- Die Bundesländer sollen in Zusammenarbeit mit dem Bund einheitliche Standards und Leitlinien erarbeiten, so dass das ProstSchG überall in ganz Deutschland gleich umgesetzt wird.
Digitalisierung
- Deutschland sollte die komplette gesundheitliche Beratung und Anmeldung digital einrichten.
- Das deutschlandweit einheitliche Informations-, Beratungs- und Anmeldesystem sollte in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt werden.
- Alle Informationen, die Betroffene durch die jeweiligen Behörden vor Ort erhalten, könnten auch online zu lesen oder vorzulesen sein. So haben sie die Möglichkeit, unbeschwert anzureisen und direkt zu arbeiten. Die Bescheinigungen nach dem ProstSchG gelten dann jeweils in Kombination mit der Ausweisdokument.
Baurecht
- Der Verweis auf das Baurecht muss gestrichen werden.
- Neue Regelungen sollten nur für Bordelle gelten, die nach dem 01.07.2017 eröffnet wurden bzw. werden. Für die vorher – teils seit Jahren – bestehenden Bordelle sollte es Ausnahmeregelungen geben, ähnlich eines Bestandsschutzes.
- Das Baurecht-/Baunutzungsrecht muss reformiert werden, indem die sogenannte Typisierung für Prostitutionsstätten grundsätzlich aufgehoben wird. Stattdessen sollte es eine Pflicht zu Einzelfallprüfung und -entscheidungen geben.
Bußgelder
- Aufklärung und Informationen müssen anstelle des Bußgeldkatalogs treten. Leicht verständliche Broschüren sind da effektiver als ein Bußgeld.
- Der Bußgeldkatalog muss überarbeitet und die Summen müssen reduziert werden.
- Eine erste Verwarnung sollte grundsätzlich Pflicht für die Behörden sein und von der Möglichkeit mehr Gebrauch gemacht werden.
Notrufsystem
- Im Gesetz muss darauf Rücksicht genommen werden, dass es für bestimmte Betriebsformen kein vernünftiges sachgerechtes Notrufsystem gibt. Das ProstSchG muss Ausnahmen vorsehen.
- Die Behörden sollen sich deutschlandweit auf eine bestimmte, einheitliche Regelungen für ein „sachgerechtes Notrufsystem“ je Betriebsart und Art der Prostitutionsstätte einigen und Empfehlungen an entsprechende Fachfirmen aussprechen. Das schließt nicht nur die Art des Systems ein, sondern auch die Umsetzung, Anbringung und Form der anschließenden, möglichen Hilfe. Dabei müssen Faktoren wie Zeit und Entfernung immer berücksichtigt werden. Regelungen müssen im Sinne der betroffenen Person getroffen werden.
Steuerpflicht
- Um Betroffene vor horrenden Steuerforderungen zu schützen, muss die Anmeldebehörde zumindest ein Infoblatt ausgeben. Dieses sollte klare Handlungsschritte und -empfehlungen enthalten, die Steuerpflicht erklären und Stellen angeben, wo die Person sich anmelden und weiter erkundigen kann. Zusätzlich könnte ein solchen Infoblatt anhand anschaulicher Beispiele zeigen, wie z. B. eine einfache Buchführung aussieht und durchgeführt wird, welche Ausgaben angerechnet werden können und wie quittiert werden muss, damit Belege anerkannt werden. Potenziell würde bereits eine Linksammlung auf hilfreiches Informationsmaterial reichen.
- Das Finanzamt sollte wie bei anderen Gewerbetreibenden verpflichtet sein, proaktiv sich bei den Betroffenen zu melden und der Person eine Steuernummer zuteilen, wie es bei jedem anderen Unternehmen üblich ist. Es soll seiner Auskunfts- und Informationspflicht nachkommen und ein Informationsblatt mit einer Aufklärung über die Steuerpflicht sowie allgemein Informationen zu den Rechten und Pflichten als steuerzahlende Person beifügen.
Anmeldepflicht
- Eine einmalige Anmeldung ist völlig ausreichend.
- Eine einmalige Vorlage der Anmeldung in einem Bordell muss ausreichen, so dass sie nicht immer ständig mitgeführt werden muss. Das Bordell kann eine Fotokopie für eventuelle Kontrollen vorliegen haben.
- Die Anmeldung sollte auch digital möglich sein, so das man diese aus dem Ausland vornehmen kann. Die vorgeschriebenen Informationen lassen sich ebenfalls digital vermitteln.
- Für Personen außerhalb des anerkannten Personenkreises sollte es – wie z. B. für Kunstschaffende – eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Sexarbeit geben.
Datenschutz
- Jede Sexarbeiter*in ist gut beraten, die Löschung der Daten von sich aus zu verlangen und zu überprüfen, wenn der Job nicht mehr ausübt wird.
- Die Prüfung und die Aufforderung zur Löschung muss auch die Daten beinhalten, die die Anmeldebehörde ggf. an andere Behörden weiterleitete. Hier ist genau nachzufragen!
- Die Wahrnehmung der Rechte, wie z. B. die Auskunft, Löschung, Korrektur, Herausgabe, Widerspruch zur Verarbeitung etc., sollten bei jeder Behörde einfach über die Webseite beantragt werden können (Betroffenenanfragen).