Notrufsystem

Notrufsysteme sind sinnvoll für den Schutz, doch für die verschiedenen Prostitutionsstätten gelten die gleichen Mindestanforderungen. Das ist problematisch.

Gesetzeslage

§ 18 Abs. 2 Punkt 2 ProstSchG: Insbesondere muss in Prostitutionsstätten mindestens gewährleistet sein, dass [...] die einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen, [...]

Für alle Arten von Prostitutionsstätten und alle Größen gelten die gleichen Mindestanforderungen. Beim Thema „sachgerechtes Notrufsystem“ wird diese Regelung problematisch. Es stellen sich zwei Fragen:

  • Was ist ein sachgerechtes Notrufsystem?
  • In welchem Umfang muss es vorhanden sein?

In großen Laufhäusern gab es quasi schon immer ein Notrufsystem: im Arbeitszimmer, meist am Bett, war ein Schalter/Druckknopf angebracht. Betätigte man ihn, wurde im Security-Raum oder im Büro ein Alarm ausgelöst und an einer Leuchttafel konnte man die Zimmernummer ablesen, wo dieser ausgelöst wurde. Entsprechend stürmte das Sicherheitspersonal zum Zimmer und überprüfte die Situation.

Betätigte die Sexarbeiterin oder der Kunde unbeabsichtigt den Knopf, weil dieser ungünstig angebracht war und man bei Aktivitäten auf dem Bett damit in Kontakt kam, hatte man mit einem Donnerwetter des Sicherheitspersonals zu rechnen. In Einzelfälle wurde ein Strafgeld erhoben.

Bars und Wohnungsbordelle verzichteten auf solch ein Sicherheitssystem, weil es für die Sexarbeiterin leichter war, um Hilfe zu rufen als mit der Hand an diesen Knopf zu kommen. Übergriffige Kunden wussten im Zweifelsfall vom Sicherheitsschalter und achtete genau darauf, die Sexarbeiterin davon fern zu halten. Kolleg*innen waren meist in der Nähe, im Aufenthaltsraum oder im Zimmer nebenan und reagierten sofort, wenn ungewöhnliche Geräusche oder sogar Rufe zu hören waren. Auf die Kollegin verließ man sich lieber als auf ein fehleranfälliges technisches System.

Das ProstSchG ließ die Frage, was ein „sachgerechtes Notrufsystem“ ist, unbeantwortet. So musste sich jede einzelne Ordnungsbehörde in jeder Stadt und jedem Bundesland selbst damit befassen – wollte aber keineswegs die Verantwortung dafür übernehmen. Auch war die Sicherheitsbranche nicht auf diese Aufgabe vorbereitet und es wurden zunächst kaum Lösungen angeboten.

Es kam so zu skurrilen Abläufen bei der Bearbeitung der Erlaubnisse für Prostitutionsstätten und zu ungerechten, überteuerten Forderungen.

Beispiele für ein „sachgerechtes Notrufsystem“:

Villa DeluxeAlarm.jpg

Der Notrufschalter am Bett in der Villa Deluxe/Freiburg.

AlarmFreudenhausHase.jpg

Funkklingel im Freudenhaus Hase/Berlin.

Funkklingel - Funk-Alarmrufsystem im Freudenhaus Hase.jpg

Das gesamte Funkklingel-Notrufsystem im Freudenhaus Hase/Berlin besteht aus den Klingeln und einer Empfangszentrale, die dann die Zimmernummer anzeigt und für jedes Zimmer eine eigene Melodie abspielen kann.

Notruf-Alarmsystem für Escordservice.jpeg

Dieser drahtlose Notfallknopf wird gern im Escort eingesetzt.

Der Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:

  • Die Sexarbeiterin trägt den Notfallknopf in ihrer Handtasche.
  • Bei Gefahr für Leib und Leben drückt sie den Knopf.
  • Der Alarm geht auf den Agenturhandys ein.
  • Die Hotelrezeption wird von der Agentur angerufen und von dort wird jemand auf das Zimmer geschickt.

Beispiele

Forderungen

Links & Quellen