Evaluation

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wird zum ersten Mal umfangreich evaluiert. Hat das Gesetz seine Ziele erreicht?

Gesetzeslage

§ 38 ProstSchG: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend evaluiert die Auswirkungen dieses Gesetzes auf wissenschaftlicher Grundlage unter Einbeziehung der Erfahrungen der Anwendungspraxis und eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag zu bestellen ist.

Noch niemals gab es eine so umfangreiche Untersuchung der Prostitution/Sexarbeit in Europa. Die Ergebnisse werden sichere Auskünfte über das Umfeld und die psychische sowie physische Gesundheit von Sexarbeitenden unter der aktuellen deutschen Gesetzgebung liefern und im Juli 2025 dem Bundestag vorgelegt.

Die Evaluation setzte am 01.07.2022 ein. Der Evaluationsbericht ist dem Deutschen Bundestag spätestens am 01.07.2025 vorzulegen.

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) erhielt nach einer großen Ausschreibung den Forschungsauftrag - auf der Basis eines breit angelegten Forschungsdesigns.

Das Logo des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KFN).png

Unter anderem werden Interviews geführt und Fragebogen erhoben mit:

  • Polizei und anderen Behörden,
  • Sexarbeiter*innen,
  • Kund*innen,
  • Bordellbetreiber*innen
  • Fachberatungsstellen

Außerdem finden Gruppeninterviews und Vor-Ort-Besichtigungen statt.

Damit werden erstmals tatsächliche Daten und Fakten zur Sexarbeit erhoben. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht bereits ergänzend laufend die Anzahl der registrierten Sexarbeiter*innen und der für die Erlaubnis beantragenden Prostitutionsstätten bzw. der Prostitutionsstätten mit Erlaubnis.

Zudem erstellen:

  • Prof. Dr. Elke Gurlit, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Europarecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und
  • Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Lehrstuhl für Strafrecht, Rechtsphilosophie/Rechtstheorie an der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg

Stellungnahmen zum Bereich Strafrecht und Verwaltungsrecht im Kontext zum ProstSchG.

Die Website des Forschungsinstitutes enthält eine umfangreiche Übersicht über alle Inhalte der Evaluation und ihrer Methodik. Es werden jedoch im Schlussbericht keine Schlussfolgerungen oder Forderungen an die Politik formuliert, z. B. konkrete Vorschläge zu möglichen Verbesserungen der Gesetze.

Parallel zu den Datenerhebungen erhält das Bundesfamilienministerium und die mit dem Thema befassten Bundestagsabgeordneten laufend Berichte über die ersten Ergebnisse. Auf dieser Basis sollten sie bereits Änderungen/Verbesserungen im ProstSchG und anderen Gesetzen angehen und entsprechend einleiten können. 

Natalie Kornet hat für die Diakonie Deutschlands vorab auch eine interessante Studie vorgelegt: „Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter:innen in ausgewählten Ländern – Eine Zusammenstellung internationaler wissenschaftlicher Forschungsergebnisse“.
Wow, eine Meta-Studie, die die vorhandene Forschung über die Situation von Sexarbeitenden
in den verschiedenen rechtlichen Regulierungsmodellen systematisch aufbereitet.

Beispiele

Forderungen

Links & Quellen