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Datenschutz
Persönliche Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung unterliegen dem besonderen Schutz nach Art. 9 DSGVO.
Gesetzeslage
Eine Löschung der Daten bei der Anmeldebehörde erfolgt nach diesem Gesetzestext automatisch, wenn innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeit des "Hurenausweises" keine Verlängerung beantragt wurde.
Ausnahmen:
- ein Fall nach § 9 Absatz 2 liegt vor, z. B. Zwang, Menschenhandel etc.
- ein Fall nach § 11 Abs. 3 liegt vor, z. B. eine Anordnung wurde zum Schutz von Kund*innen, der Jugend oder Anwohnern erlassen
Da der Job als Sexarbeiter*in weiterhin mit vielen Stigmata und Diskriminierungen behaftet ist, wird er meist verdeckt und für eine begrenzte Zeit ausgeübt. Selbst wenn er viel Spaß macht, große Freiräume schafft und eine sichere Einnahmequelle bedeutet, stellt er meist im beruflichen Lebenslauf und bei der privaten Lebensplanung ein Problem dar.
Aus welcher Motivation eine Person die Sexarbeit auch ergreift, die meisten wissen seit Anbeginn und instinktiv, dass es kein Job ist, über den man spricht und ggf. traurige Konsequenzen zu erwarten sind. Dazu gehört z. B. der Verlust von Freundschaften und Familie, üble Nachrede, gesellschaftliche Ausgrenzung oder unqualifizierte Nachfragen.
Deshalb bestehen die meisten Sexarbeiter*innen auf ihr Doppelleben, sprechen nicht über den Job und beantragen die Registrierung unter einem Künstlernamen. Für sie sind die Regelungen für die Löschung der Daten elementar wichtig.
Beispiele
- Maria (Sexarbeiterin): "Ich finanziere mit der Sexarbeit mein Studium zur Juristin. Bei der Bewerbung um eine Richterstelle will ich natürlich diese Arbeit nicht angeben, obwohl ich mich als Aktivistin engagiere und mich auch besonders für die rechtlichen Rahmenbedingungen von Sexarbeiter*innen engagierte. Hätte ich in der Flüchtlingshilfe gearbeitet, würde mir dieses Engagement hoch angerechnet. So muss ich meinen Lebenslauf „verschönern“ und "lügen", in mehreren Restaurants als Kellnerin gearbeitet zu haben.
- Eva (Sexarbeiterin): "Ich habe mich in einen Mann verliebt und möchte mit ihm eine Familie aufbauen. Aus Gesprächen kenne ich seine Vorbehalte gegenüber der Sexarbeit. In einer Diskussion mit seinen Freunden hat er klare Worte gesagt: „Mit so einer will ich nichts zu tun haben. Ich würde mich umdrehen, wenn mir so eine vorgestellt würde. So eine käme mir nicht ins Haus.“ Aus Angst den geliebten Mann zu verlieren, habe ich eine neue Lebensgeschichte erfunden, wonach ich zunächst meine kranke Oma gepflegt und versorgt und nach deren Tod als Hauskrankenpflegerin gearbeitet habe – auf selbstständiger Basis, also nicht angestellt. Deshalb gibt es auch keine Unterlagen. Ich behaupte einfach, dass ich immer sehr gelobt und anerkannt worden bin und dass man mich weiterempfohlen habe."
Forderungen
- Jede Sexarbeiter*in ist gut beraten, die Löschung der Daten von sich aus zu verlangen und zu überprüfen, wenn der Job nicht mehr ausübt wird.
- Die Prüfung und die Aufforderung zur Löschung muss auch die Daten beinhalten, die die Anmeldebehörde ggf. an andere Behörden weiterleitete. Hier ist genau nachzufragen!
- Die Wahrnehmung der Rechte, wie z. B. die Auskunft, Löschung, Korrektur, Herausgabe, Widerspruch zur Verarbeitung etc., sollten bei jeder Behörde einfach über die Webseite beantragt werden können (Betroffenenanfragen).